ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
​Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NucleOSS Europe GmbH
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1. Allgemeines, Geltungsbereich, andere Bestimmungen
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1.1 Die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen von NucleOSS Europe GmbH – auch zukünftige – gegenüber den in Ziff. 1.2 genannten Personen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder in der NucleOSS Europe GmbH AGB nicht enthaltene anderslautende Bedingungen des Käufers erkennt NucleOSS Europe GmbH nicht an, es sei denn, NucleOSS Europe GmbH hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn NucleOSS Europe GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers eine Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.
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1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).
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1.3 Für Drittsoftware von anderen Herstellern als NucleOSS Europe GmbH selbst gelten eventuelle eigene Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers vorrangig. Auf Anforderung stellt NucleOSS Europe GmbH die einschlägigen Hersteller-Lizenzbedingungen dem Käufer vor dem Vertragsschluss zur Verfügung.
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2. Vertragsschluss, Änderungsvorbehalt, Unterlagen
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2.1 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn NucleOSS Europe GmbH den Auftrag des Käufers schriftlich bestätigt oder mit seiner Ausführung beginnt. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge (einschließlich Änderungen an Liefergegenständen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch NucleOSS Europe GmbH.
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2.2 Konstruktions- und Materialänderungen gegenüber der Produktbeschreibung im Katalog behält sich NucleOSS Europe GmbH vor, soweit der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch der Ware nicht wesentlich oder nicht nachteilig beeinträchtigt wird und die Änderung dem Käufer zuzumuten ist.
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2.3 An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich NucleOSS Europe GmbH alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte (einschließlich des Rechts zur Anmeldung dieser Rechte) vor; die aufgeführten Unterlagen dürfen Dritten nur bei erkennbar fehlender Geheimhaltungsbedürftigkeit zugänglich gemacht werden.
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3. Lieferzeit, Selbstbelieferungsvorbehalt, mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers, Annahmeverzug
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3.1 Lieferfristen bzw. Liefertermine werden zwischen den Vertragsparteien nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie bei Vertragsschluss schriftlich niedergelegt sind. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum von NucleOSS Europe GmbHs Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klärung der vom Käufer anzugebenden Einzelheiten der gewünschten Ausführung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Zeit die gemäß Ziff. 4.1 den Gefahrübergang bewirkenden Umstände eingetreten sind. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt im Übrigen stets die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Käufers voraus.
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3.2 Die Lieferzeit verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die NucleOSS Europe GmbH nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss sind. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt NucleOSS Europe GmbH dem Käufer baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Käufer als auch NucleOSS Europe GmbH vom Vertrag zurücktreten.
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3.3 Unabhängig von Ziff. 3.2 gerät NucleOSS Europe GmbH dem Käufer gegenüber nicht in Verzug, wenn ein Lieferant von NucleOSS Europe GmbH nicht richtig oder nicht rechtzeitig liefert. Ein Beschaffungsrisiko wird nicht übernommen. NucleOSS Europe GmbH hat das Recht, den Vertrag aufzuheben, wenn die ausbleibende oder die verspätete Lieferung nicht von NucleOSS Europe GmbH zu vertreten ist.
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3.4 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass NucleOSS Europe GmbHs Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist NucleOSS Europe GmbH berechtigt, ihre Leistung und leistungsvorbereitende Handlungen zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Zur Zahlung/Sicherheitsleistung kann NucleOSS Europe GmbH dem Käufer eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf ist NucleOSS Europe GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
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3.5 Gerät der Käufer mit der Annahme der Liefergegenstände oder der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so kann NucleOSS Europe GmbH nach fruchtlosem Ablauf einer aufgrund Gesetzes erforderlichen und von NucleOSS Europe GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt Leistung verlangen. Bei Geltendmachung des Schadenersatzanspruches statt Leistung kann NucleOSS Europe GmbH ohne Nachweis eine Entschädigung verlangen in Höhe von
a) 20 % des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um ein Serien- oder Standardprodukt handelt und kein Fall gemäß nachfolgendem Buchst. b) vorliegt oder
b) 100% des Kaufpreises, sofern der Liefergegenstand durch den Annahmeverzug des Käufers unbrauchbar geworden ist oder
c) 100 % des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um eine Einzelanfertigung nach spezifischen Wünschen des Käufers handelt und seitens NucleOSS Europe GmbH die zur Herstellung der Lieferbereitschaft erforderlichen Aufwendungen entstanden sind.
Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Unberührt bleiben auch die sich aus dem Gesetz ergebenden Regeln für die Ermittlung des Schadenersatzes, sofern der Vertrag seitens NucleOSS Europe GmbH bereits vollständig erfüllt ist.
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3.6 Der Käufer kann im Falle des Verzugs von NucleOSS Europe GmbH neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn NucleOSS Europe GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 5% des vereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Produkte, mit dessen Lieferung sich NucleOSS Europe GmbH in Verzug befindet. Im Übrigen gilt Ziff. 8.
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4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
4.1 Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die vertragsgegenständliche Ware NucleOSS Europe GmbHs Werk oder Lager im ordnungsgemäß verpackten Zustand verlässt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die NucleOSS Europe GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
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4.2 Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wurden, wählt NucleOSS Europe GmbH die Versandart nach eigenem Ermessen, ohne Gewähr für sicherste, schnellste und billigste Versendung. Transportschäden sind NucleOSS Europe GmbH sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Produkte schriftlich anzuzeigen.
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4.3 Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Solche zulässigen Teillieferungen und -leistungen können von NucleOSS Europe GmbH einzeln in Rechnung gestellt werden.
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5. Preise und Zahlung
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5.1 Sämtliche Preise sind in Euro angegeben und gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk bzw. Lager (EXW gemäß Incoterms 2010) zuzüglich Verpackung und Versand sowie Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
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5.2 Maßgeblich ist der sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ergebende Preis bzw. – soweit keine schriftliche Bestätigung erfolgt – der sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Kundenpreisliste (Katalog) ergebende Preis. Die von NucleOSS Europe GmbH erstellten Kundenpreislisten können jederzeit von NucleOSS Europe GmbH geändert werden. Es ist Sache des Käufers, sich über die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise bei NucleOSS Europe GmbH zu informieren.
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5.3 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gewährt NucleOSS Europe GmbH bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Im Übrigen sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Beachten Sie, dass Sie 30 Tage nach Zugang dieser Rechnung von Gesetzes (vgl. § 286 Abs.3 BGB) wegen in Zahlungsverzug geraten, ohne dass hierfür eine Mahnung erforderlich ist.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn NucleOSS Europe GmbH über den Betrag verfügen kann (Zahlungseingang). Sofern der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug gerät, ist der Rechnungsbetrag abweichend von den Sätzen 1 und 2 sofort (Rechnungsdatum) ohne Abzug fällig.
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5.4 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Sämtliche insoweit entstehenden Kosten, insbesondere Bank- und sonstige Spesen zuzüglich Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
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5.5 Bei vereinbartem SEPA-Lastschriftverfahren kann zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf maximal einen Tag vor Belastung verkürzt werden. Erfolgen vom Käufer zu vertretende Rückbuchungen, hat uns der Käufer die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten.
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5.6 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, kann NucleOSS Europe GmbH Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verlangen.
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5.7 Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn und soweit dieser Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
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6. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen
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6.1 NucleOSS Europe GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch der zukünftigen – Forderungen (einschließlich der Nebenforderungen, wie z. B. Zinsen) aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei Entgegennahme eines Schecks tritt Erfüllung erst ein, wenn der Scheck eingelöst ist und NucleOSS Europe GmbH über den Betrag ohne Regressrisiken verfügen kann.
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6.2 Der Käufer darf die Liefergegenstände im ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsgang verarbeiten, unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern sowie im Rahmen der Erbringung sonstiger vertraglicher Leistungen gegenüber Dritten verwenden, jedoch weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
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6.3 Bei Zahlungsverzug oder wenn der Käufer sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt, ist NucleOSS Europe GmbH zur Zurücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Die Ausübung des Zurücknahmerechts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Das Zurücknahmerecht erstreckt sich nicht auf den Teil der Ware, der bereits bezahlt wurde (z. B. durch eine Anzahlung).
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6.3 Der Käufer tritt die aus der Vornahme einer gemäß Ziff. 6.2 zulässigen Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. im Versicherungsfall, bei einer unerlaubten Handlung) entstehende Forderung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits jetzt an NucleOSS Europe GmbH ab; NucleOSS Europe GmbH nimmt die Abtretung an. NucleOSS Europe GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an NucleOSS Europe GmbH abgetretene Forderung für NucleOSS Europe GmbHs Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur aus sachlich gerechtfertigtem Grund widerrufen werden, insbesondere wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Auf Verlangen von NucleOSS Europe GmbH hat der Käufer in einem solchen Fall die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Die Forderungsabtretung gem. S. 1 dient zur Sicherung aller Forderungen – auch der zukünftigen – aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
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6.4 Im Falle irgendwelcher Verarrestierung oder Pfändung von Ware durch Dritte, muss der Käufer diese Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von NucleOSS Europe GmbH hinweisen und NucleOSS Europe GmbH unverzüglich schriftlich darüber benachrichtigen. Ist der Dritte nicht in der Lage, NucleOSS Europe GmbH die durch die rechtlichen Schritte gegen eine solche Verarrestierung oder Pfändung entstandenen gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu erstatten, so haftet der Käufer für den Verlust, der NucleOSS Europe GmbH daraus resultiert.
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7. Prüfungspflicht des Käufers, Mängelrüge, Rechte bei Sachmängeln
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7.1 Bei einem Kauf, der für beide Parteien ein Handelsgeschäft ist, hat der Käufer Mängel jeglicher Art – ausgenommen verborgene Mängel – innerhalb von acht Werktagen (der Samstag zählt nicht als Werktag) nach der Ablieferung schriftlich zu rügen; ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Verborgene Mängel sind innerhalb von acht Werktagen (der Samstag zählt nicht als Werktag) nach Entdeckung schriftlich zu rügen; ansonsten gilt die Ware auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
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7.2 Soweit bei Auslieferung der Ware durch das Transportunternehmen an den Käufer ein Verlust oder eine Beschädigung des Liefergegenstandes für den Käufer äußerlich erkennbar ist, ist es Sache des Käufers, den Verlust oder die Beschädigung von dem Transportunternehmen bescheinigen zu lassen (Schadensanzeige) und NucleOSS Europe GmbH hiervon unverzüglich unter Vorlage der Bescheinigung zu unterrichten. Das gleiche gilt, wenn der Käufer den ursprünglich nicht äußerlich erkennbaren Verlust oder Schaden zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt.
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7.3 Soweit die von NucleOSS Europe GmbH gelieferte Ware einen Mangel aufweist, kann der Käufer als Nacherfüllung nach der Wahl von NucleOSS Europe GmbH entweder die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Im Falle der Ersatzlieferung kann NucleOSS Europe GmbH vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen. Ist NucleOSS Europe GmbH zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere wenn sich die Nachbesserung/Ersatzlieferung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die NucleOSS Europe GmbH zu vertreten hat, verzögert, oder schlägt die Nachbesserung/Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist der Käufer, sofern weitere Versuche der Nacherfüllung für ihn unzumutbar sind, nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Wegen eines nur unerheblichen Mangels kann der Kunde nur mit NucleOSS Europe GmbHs Zustimmung vom Vertrag zurücktreten.
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7.4 Sachmängelrechte können nur entstehen, wenn der Liefergegenstand bei Gefahrübergang einen Sachmangel aufweist (insbesondere mangelhafte Ausführung, schlechtes Material). Keine Sachmängelrechte entstehen bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, natürlicher Abnutzung oder ungeeigneten Verwendungsbedingungen etc.
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7.5 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
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7.6 Für Schäden wegen Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes haftet NucleOSS Europe GmbH nur in den in Ziff. 8 genannten Grenzen.
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7.7 Soweit es sich bei dem mangelhaften Liefergegenstand um ein Fremderzeugnis handelt, ist NucleOSS Europe GmbH berechtigt, ihre Mängelansprüche gegen ihre Vorlieferanten dem Käufer abzutreten und ihn auf deren (gerichtliche) Inanspruchnahme zu verweisen. Aus den Ziff. 7.4 – 7.5 kann NucleOSS Europe GmbH erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Ansprüche gegen ihre Vorlieferanten trotz rechtzeitiger (gerichtlicher) Inanspruchnahme nicht durchsetzbar sind bzw. die Inanspruchnahme im Einzelfall unzumutbar ist.
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8. Haftungsbeschränkung
8.1 NucleOSS Europe GmbH haftet entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in den Fällen zu vertretenden Unvermögens und zu vertretender Unmöglichkeit. Ferner haftet NucleOSS Europe GmbH für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie sowie bei einer von NucleOSS Europe GmbH zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Verletzt NucleOSS Europe GmbH im Übrigen mit einfacher Fahrlässigkeit eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, oder eine Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, ist NucleOSS Europe GmbHs Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen der Haftung sind Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis sowie wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen, sodass NucleOSS Europe GmbH insoweit nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers haftet.
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8.2 Für Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet NucleOSS Europe GmbH nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.
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8.3 Soweit die Haftung von NucleOSS Europe GmbH aufgrund der Bestimmungen von Ziff. 8 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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8.4 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Käufers, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
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9. Geistiges Eigentum
9.1 Die AGB und jegliche damit in Zusammenhang stehende vertragliche Vereinbarung sind nicht so auszulegen, dass sie die Rechte von NucleOSS Europe GmbH an geistigem Eigentum an Waren auf den Käufer übertragen. NucleOSS Europe GmbH bleibt ausschließliche Eigentümerin am geistigen Eigentum an Waren. Überdies verbleiben sämtliche von NucleOSS Europe GmbH unter Geltung der AGB und jeglicher vertraglicher Vereinbarung erzeugten Darstellungen, Pläne, Berechnungen und anderen Dokumente bei NucleOSS Europe GmbH.
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10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem erkennbar angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Fall einer Lücke dieser Bedingungen.
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10.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von NucleOSS GmbH.
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10.3 Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner aus Geschäften jeder Art – auch für Scheckstreitigkeiten – Freiburg i. Br. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. NucleOSS Europe GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
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10.4 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss eventueller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen sowie des UN-Kaufrechts.
Stand: Mai 2017
NucleOSS Europe GmbH, Tiergartenstr. 7 b, 64646 Heppenheim
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